Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Geschäftsverkehr mit uns gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Vertragsabschluss
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, den Verkauf und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bestellung zu Grunde legt und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
Jeder Gegenbestätigung des Vertragspartners mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als anerkannt. Sind unsere Geschäftsbedingungen in einem Rechtsgeschäft mit einem Vertragspartner einmal Vertragsbestandteil geworden, so unterliegen auch alle weiteren Rechtsgeschäfte ohne ausdrücklich neuerliche Einbeziehung diese Bestimmungen.
Unsere Angebote sind freibleibend, alle Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden binden uns nicht. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Auftragnehmer werden nur vom Firmeninhaber getroffen.
Schutzrechte
Zeichnungen, technische Beschreibungen, Bedienungsanleitungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen werden vom Käufer als unser Betriebsgeheimnis anerkannt und bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung werde kopiert, vervielfältigt oder Dritten zur Verfügung gestellt, noch zum Gegenstand von Anfragen bei Dritten gemacht werden.
Liefer- und Leistungsfrist
Liefer- und sonstige Fristen sowie Termine gelten nur annähernd – die Lieferfristen beginnen nicht, solange nicht über alle Einzelheiten der Bestellung Übereinstimmung erzielt ist oder der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen ( z.B. von ihm zu liefernde Unterlagen) erfüllt hat. Lieferfristen oder Liefertermine sind eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf bzw. bis zu dem vereinbarten Tag Versandbereitschaft oder Fertigstellung angezeigt haben.
Fälle höherer Gewalt und anderer von uns nicht zu vertretender Ereignisse – in unserem Hause oder bei Lieferanten – wie Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Witterungseinflüsse, Transportverzögerungen, Arbeitskämpfe usw., verlängern die Lieferfristen bzw. verschieben die Liefer- und Leistungstermine angemessen.
Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzugs unsererseits stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche gleich welcher Art ( insbesondere auch aus §326 BGB) nicht zu.
Gefahrenübergang und Versendung von Waren
Die Gefahr geht – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Käufer liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Besteller.
Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen.
Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Bei Verlust der Ware oder von Teilen der Sendung auf dem Bahntransportweg ist der Käufer verpflichtet, eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme beizubringen.
Versandkosten – Fracht, Verpackung, Entladung – trägt, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Käufer.
Entgegennahme der Ware
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig.
Abnahme
Die Abnahme bei Werksverträgen erfolgt nach VOB/B
Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung und Leistung. Maßgebend zur Berechnung sind unser vorausgegangenes Angebot, Preisliste, Lieferschein und Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart ist, sind die Zahlungen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Ein Zurückhaltungsrecht von Zahlungen oder Waren sowie eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers ist von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden.
Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug oder werden ihm Zahlungen gestundet, so schuldet er Zinsen ab Verzug oder Stundungszusage in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren und Leistungen das Eigentum vor, bis der Käufer die gesamten, auch die künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten – gleich aus welchem Rechtsgrund – aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von uns gelieferte Waren (Vorbehaltswaren) zu veräußern oder in den Grundbesitz eines Dritten einzubauen.
Bei Stundung des Verkaufspreises unsererseits ist der Käufer nicht berechtigt die Waren weiter zu veräußern.
Der Käufer ist außerdem verpflichtet, uns von Pfändungen der Waren und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus einem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Gewährleistung
Wir gewähren eine Gewährleistung nach den Bestimmungen der VOB. Die Gewähr für die von uns gelieferte Ware wird nur bei Einsatz unter normalen Betriebsbedingungen geleistet. In unseren Auftragsbestätigungen angegebene Betriebsbedingungen gelten als die normalen Betriebsbedingungen dieser Vorschrift. Nach den DIN-Vorschriften für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrohandwerk und Industrie zulässige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Bei Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung von gleicher oder gleich geeigneter Ware verpflichtet. Alle sonstigen dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Waren und Leistungen zustehenden Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.
Bei Lieferungen und Leistungen an Privatpersonen (keine Kaufleute, auch nicht Minderkaufleute im Sinne des HGB) gilt das Vorstehende mit der Maßnahme der Regelungen des §11 Ziff.10b AGBG. Unsere Gewährleistung entfällt, wenn:
- die Prüfung des Vorhandenseins von Mängeln durch den Käufer erschwert oder verhindert wird, wozu auch die unterbliebene kostenlose Zusendung von uns verlangter Teile gehört;
- Beschädigungen infolge von Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften entstanden sind;
- die von uns gelieferte/montierte Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung repariert oder abgeändert worden ist;
- nicht unverzüglich im Sinne der §377HGB binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Waren schriftlich unter Bezeichnung der einzelnen Mängel berügt wird.
Herstellergarantien: Dem Käufer stehen Ansprüche aus Herstellergarantien direkt gegenüber dem Hersteller zu. Kraftwerk Sonne GmbH tritt zu diesem Zweck Ansprüche, die Kraftwerk Sonne GmbH gegenüber den Herstellern der einzelnen Anlagenbestandteile und Waren zustehen, an den Käufer ab, soweit sie nicht ausdrücklich auf Leistungen an Kraftwerk Sonne Gmbh beschränkt sind. Ansprüche, die Kraftwerk Sonne GmbH auf Versicherungsleistungen für den Schadensfall zustehen, tritt Kraftwerk Sonne GmbH ebenfalls an den Käufer ab. Montage, Transport und Lieferkosten von Garantiematerialien sind nicht in der Garantieleistung enthalten.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung oder Verpflichtung durch uns. In diesen Fällen ist die Höhe des Schadensersatzanspruches auf den Wert der einzelnen gelieferten Waren und Leistungen ohne gesetzliche Mehrwertsteuer beschränkt.
Rücksendungen
Wir nehmen die von uns gelieferte Ware nur bei unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis zurück. Der Käufer trägt die Frachtkosten und alle Unkosten zur Rücksendung. Für Rücksendungen werden 10% des Nettowarenwertes in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme von Sonderbestellungen und kundenspezifischen Anfertigungen ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme kommt ferner nicht in Betracht, wenn unsere Ware auf Geheiß des Käufers besonders umgebildet wurde oder der Käufer mit der Verarbeitung der Ware bereits begonnen hat, oder deren Einbau in Auftrag gegeben hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragspartner ist Frankfurt.
Gerichtsstand für Vertragspartner, die die Voraussetzung des § 38 Abs.1 ZPO erfüllen, ist Frankfurt.
Für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist das Amtsgericht Frankfurt zuständig.
Verbindlichkeit des Vertrags
Der gesamte Vertrag bleibt auch bei der möglichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen rechtsverbindlich. Die möglicherweise ungültigen Bestimmungen werden durch eine gesetzlich gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichsen Erfolg der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
